Die wichtigsten Infos für Ihr neues Saisonkennzeichen

Dieses Jahr geht langsam zu Ende. Die Cabrios, Tuningfahrzeuge und Wohnmobile werden geputzt und für den Winterschlaf vorbereitet.
Ab März nächsten Jahres geht es dann wieder los! Die Saison mit guten Wetter, guter Laune und jeder menge Fahrspaß.

Damit bei Ihrer Saison nichts schief geht, haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen über Ihr nächstes Saisonkennzeichen zusammengefasst. 

Das Saisonkennzeichen wurde 1997 in der Bundesrepublik eingeführt. Von Anfang an wurde das Kennzeichen dankend angenommen wegen den viele Vorteilen. Sie sparen sich die Versicherung, Steuer und die Ärgernisse auf der Zulassungsstelle. Die Zeitspanne ist variabel und Sie können das Fahrzeug von 2 – 11 Monate im Jahr anmelden.

Was müssen Sie beim Anmelden eines Saisonkennzeichens beachten?

Vor der Anmeldung des neuen Kennzeichens sollten Sie mit Ihrer Versicherung sprechen. Hier gibt es diverse Varianten die von Versicherung zu Versicherung variieren. Es lohnt sich! Denn manchmal ist ein gewaltiger Preisunterschied zu verzeichnen, wenn Sie den Zeitraum um ein einzigem Monat nach vorne verlegen. Dennoch, strahlender Sonnenschein, perfektes Wetter, die Motorräder fahren schon Ihre gewohnten Touren und Sie sind einfach noch ganze 30 Tage gebunden. Sie müssen sich entscheiden. Fahren außerhalb des angemeldeten Zeitraums ist strikt zu unterlassen, egal ob Sturmschäden, Unfälle oder Diebstahl. Sie sind der gelackmeierte. Dort heißt die Divise Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Natürlich lohnt sich auch bei Ihrem Lieblingsfahrzeug ein Miniatur-Schlüsselanhänger von Ihrem Kennzeichen!

Was Sie alles benötigen um auf der Zulassungsstelle Ihr neues Saisonkennzeichen anmelden zu können:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Nachweis der gültigen Abgasuntersuchung
  • elektronische Versicherungsbestätigungen (eVB) inkl. Saisonzeitraum
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Benutzungsbewilligung bei Leasingfahrzeugen
  • Unternehmen sollten die Gewerbeanmeldung und evtl. den Handelsregisterauszug mitführen
  • Reservierungsbescheid des Wunschkennzeichens
  • Geld für die Kosten der Anmeldung und das neue Kennzeichen (Gebühr unterscheidet sich je nach Zulassungsstelle)

Wenn Sie diese Informationen mitführen, dann wird nichts schief gehen!

Das Team von Kennzeichen-Anhänger wünscht Ihnen eine gute und sichere Fahrt! Und der Spaß sollte auch nicht zu kurz kommen!

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